Zulassungsarbeit (Schriftliche Hausarbeit)
Die nachfolgenden Hinweise sind vom Institut sorgfältig zusammengestellt worden. Sie sind aber nicht rechtsverbindlich. Die verbindlichen Regelungen finden Sie in der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO I), der ergänzenden Studien- und Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Lehramtsstudium (LAPO) sowie der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Wirtschaftswissenschaften. Bitte beachten Sie auch die Informationen und Formblätter auf der Homepage des Prüfungsamtes sowie beim Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (http://www.zfl.fau.de).
Voraussetzung für den Beginn der Arbeit
Absolviertes fünftes Fachsemester.
Themenvergabe und Anmeldung:
- Sie melden sich bei einem Dozenten und vereinbaren mit diesem ein Thema für Ihre Bachelorarbeit (bitte beachten Sie die Hinweise bezüglich Abschluss- und Zulassungsarbeiten im Bereich VWL, Themenlisten, Arbeitsschwerpunkte und Hinweise der einzelnen Dozenten sowie spezifisch die Hinweise der BWL einschließlich des Abschlussarbeiten-Seminars, welche unter „Materialien“ zu finden sind).
- Eine formale Anmeldung erfolgt nicht.
Bearbeitungsdauer
- Formal: Keine.
- Die Zulassungsarbeit soll aber innerhalb von 3 Monate nach der Themenvergabe bearbeitet werden.
Umfang:
Etwa 40 Seiten Text.
Benotung:
- Ganze Noten auf Basis eines Gutachtens (im Falle des Nicht- Bestehens erfolgt ein Zweitgutachten)
- Gewichtung mit 10 ECTS-Punkte
- Die Arbeit soll innerhalb von 6 Wochen nach der Abgabe begutachtet sein.
Abgabe
- Die Arbeit ist beim Betreuer abzugeben.
- Abzugeben sind zwei gedruckte und gebundene Exemplare, zusätzlich ein Exemplar in elektronischer Form.
- Die Arbeit muss mit dem entsprechenden Aufkleber auf dem Deckblatt versehen sein. Außerdem ist das „Gutachtenformular“ vorausgefüllt mit abzugeben (für einen Gutachter), wenn nötig ist die Empfangsbestätigung mitzubringen. Alle Formulare finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes.
Formalien:
- Zur Arbeit gehört eine Erklärung, dass der Studierende sie selbst verfasst hat und keine anderen als die darin angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
- Sprache: Grundsätzlich wird die Arbeit in Deutsch verfasst. Mit Zustimmung des Prüfungsamtes kann die Arbeit auf Englisch abgefasst sein.
- Format: 1,5-zeilig, Schriftgröße: Arial 11 oder Times New Roman 12, Rand: 4cm
- Über die formellen Kriterien der schriftlichen Arbeit (Quellenangaben, Zitierweise etc.) gibt z.B. das im Netz liegende Leitfaden der VWL Auskunft oder der Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten der BWL
- Es wird erwartet, dass Sie die in der Bibliothek vorhandenen elektronischen Suchinstrumente zu den einzelnen Themenkomplexen benutzen. Dadurch sollten Sie in der Lage sein, Zeitschriftenartikel, Bücher oder auch Gutachten zu den einzelnen Themenbereichen zu finden.
Anerkennung von B.A.- bzw. Zulassungsarbeiten
Bachelorarbeiten können als Zulassungsarbeiten anerkannt werden, umgekehrt Zulassungsarbeiten als Bachelorarbeiten. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Zentrums für Lehrerbildung (http://www.zfl.fau.de). Dabei werden die Arbeiten nochmals bewertet, es erfolgt keine „automatische“ Übernahme der Bewertung!
Wiederholung:
Die Zulassungsarbeit kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. Dafür ist jeweils ein neues Thema notwendig.
Fristen
- Die Zulassungsarbeit muss für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen vorliegen. Spätester Abgabetermin ist für den Prüfungstermin Herbst der 1. Februar, für den Prüfungstermin Frühjahr der 1. August.
- Mit Zustimmung des Betreuers kann eine Nachfrist bis zum 1. April bzw. 1. Oktober gewährt werden. Das dafür notwendige Formular finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes. Achtung: Ein Anspruch auf den Nachtermin besteht nicht!