Praktika
Praktika im Studiengang Lehramt an Gymnasien
Studierende des Lehramtes an Gymnasien müssen gemäß LPO 1 §§ 34 und 84 absolvieren:
- Ein Orientierungspraktikum von 3 bis 4 Wochen Dauer, welches spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums abgeleistet werden muss (gemäß § 34, Abs. 1, Satz 1, Nr. 2)
- Ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum: ca. 150-160 Unterrichtsstunden im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren, 5 ECTS (gemäß § 34, Abs. 1, Satz 1, Nr. 3)
- Ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Ein Semester lang je einmal pro Woche (je mind. 4 Stunden) mit Begleitveranstaltung (Seminar „Planung, Durchführung und Reflexion im ökonomischen Fachunterricht“, wird nur im WS angeboten), 5 ECTS (gemäß § 34, Abs. 1, Satz 1, Nr. 4)
- Ein kaufmännisches Praktikum von 4 Monaten Dauer (gemäß § 34, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 und § 84, Abs. 1, Nr. 2)
Zu beachten gilt der Anmeldeschluss des Praktikumsamts für:
- Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
- Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
Kaufmännisches Praktikum
Die Dauer des kaufmännische Praktikums beträgt 4 Monate. Für die Ableistung des Kaufmännischen Praktikums gilt Folgendes:
- Das Praktikum kann in maximal drei Abschnitte unterteilt werden, wobei ein Abschnitt mindestens einen Monat umfassen muss. Als Abschnitte werden nur ganze Monate anerkannt. Dabei können auch zwei bzw. drei verschiedenen Betriebe gewählt werden.
- Das Praktikum ist grundsätzlich an Betrieben durchzuführen, die nach Art und Einrichtung gemäß Berufsbildungsgesetz für die Berufsausbildung im Bereich Wirtschaft und Verwaltung geeignet sind.
- Vom Studierenden ist während des Praktikums ein Berichtsheft zu führen, in dem mindestens wöchentlich die von ihm ausgeführten Tätigkeiten aufgezeichnet werden. Bei der Meldung zur Prüfung ist dieses, eigenhändig unterschrieben und mit dem Bestätigungsvermerk des Betriebes versehen, sowie eine schriftliche Praktikumsbestätigung des Betriebes vorzulegen.
- Auf Antrag kann eine entsprechende berufliche Tätigkeit in einschlägigen Betrieben als Ersatz für das kaufmännische Praktikum (ganz oder teilweise) anerkannt werden.
- Auf vorherigen Antrag beim Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst können auch Auslandspraktika im Umfang von bis zu drei Monaten auf das kaufmännische Praktikum angerechnet werden, sofern der vorgesehene Betrieb nach Art und Einrichtung geeignet ist, Einblick in verschiedene Bereiche der wirtschaftlichen und rechtlichen Praxis des Gastlandes zu geben. Dies ist bei Betrieben, die im Rahmen des AIESEC-Programms vermittelt werden in der Regel der Fall.