Schlüsselqualifikationen
Ist Ökonomie Erstfach im Bachelorstudiengang, müssen zusätzlich zu den Leistungen aus Erst- und Zweitfach 30 ECTS-Punkte aus dem Bereich Schlüsselqualifikationen erworben werden. Ist Ökonomie Zweitfach, hängen die ECTS-Punkte vom Umfang des Erstfaches ab, sie liegen dann zwischen 10 und 30 Punkten.
Für Studierende, die einen Master-Studiengang in Volkswirtschaftslehre oder Betriebswirtschaftslehre anstreben wird empfohlen, im Rahmen der Schlüsselqualifikationen zusätzliche Leistungen in VWL bzw. BWL zu erwerben. Durch die Ausgestaltung des B.A. Ökonomie als Zwei-Fach-Studiengang werden in vielen Fällen nicht so viele ECTS-Punkte in VWL bzw. BWL erworben, wie die Master-Studiengänge als Mindestzahl voraussetzen. Für die Volkswirtschaftslehre betrifft das insbesondere auch die mathematische Methodenausbildung. Grundsätzlich ist es möglich, Veranstaltungen, die als Vertiefungsmodule im Studienplan des B.A. Ökonomie vorsehen sind, als Schlüsselqualifikationen einzubringen (allerdings ist eine Doppeleinbringung natürlich ausgeschlossen).
Daneben können Schlüsselqualifikationen auch Sprachkurse (in der Regel über Kurse des Sprachenzentrums der Universität) sowie alle als Schlüsselqualifikation freigegebene Veranstaltungen aus anderen Fächern der Philosophischen Fakultät sein. Aus Sicht der Ökonomie bieten sich hier insbesondere Veranstaltungen aus der Soziologie und der Politikwissenschaft an.
Praktika können unter bestimmten Umständen als Schlüsselqualifikation mit maximal 10 ECTS-Punkten eingebracht werden:
- Das Praktikum ist grundsätzlich an Betrieben durchzuführen, die nach Art und Einrichtung gemäß Berufsbildungsgesetz für die Berufsausbildung im Bereich Wirtschaft und Verwaltung geeignet sind. Die ausgeübten Tätigkeiten müssen überwiegend einen Bezug zur Ökonomie aufweisen. Nicht als Praktikum können z.B. Ferienjobs gewertet werden.
- Vom Studierenden ist während des Praktikums ein Berichtsheft zu führen, in dem mindestens wöchentlich die von ihm ausgeführten Tätigkeiten aufgezeichnet werden. Bei der Anrechnung als Schlüsselqualifikation ist dieses, eigenhändig unterschrieben und mit dem Bestätigungsvermerk des Betriebes versehen, sowie eine schriftliche
Praktikumsbestätigung des Betriebes vorzulegen. - Auslandspraktika werden anerkannt, wenn sie den oben genannten Kriterien entsprechen.
- Dies gilt auch für Praktika, die bereits vor Studienbeginn abgeleistet wurden.
- Auf Antrag kann eine entsprechende berufliche Ausbildung in einschlägigen Betrieben als Praktikum angerechnet werden.
- Bei Vollzeit-Praktika wird von einer 40-Stunden Woche ausgegangen.
- Für 30 Arbeitsstunden wird ein ECTS-Punkt angerechnet.
Die Anrechnung von Leistungen als Schlüsselqualifikation erfolgt, wenn die Leistung nicht automatisch über MeinCampus verbucht wird, ab dem Sommersemester 2017 immer über den Prüfungsbeauftragten im Erstfach. Für Studierende mit Erstfach Ökonomie ist das Dr. Ralf Pohl.