Bachelorarbeit
Die nachfolgenden Hinweise sind vom Institut sorgfältig zusammengestellt worden. Sie sind aber nicht rechtsverbindlich. Die verbindlichen Regelungen finden Sie in der Allgemeinen Bachelor- und Master-Prüfungsordnung. Bitte beachten Sie auch die Informationen und Formblätter auf der Homepage des Prüfungsamtes.
Voraussetzung für den Beginn der Arbeit
- Nach Prüfungsordnung: Keine.
- Sie sollten aber mindestens im fünften Fachsemester sein, mindestens 120 ECTS-Punkte erworben haben und das VWL-(Pro)Seminar absolviert haben.
Themenvergabe und Anmeldung:
- Sie melden sich bei einem Dozenten und vereinbaren mit diesem ein Thema für Ihre Bachelorarbeit (bitte beachten Sie die Hinweise bezüglich Abschluss- und Zulassungsarbeiten im Bereich VWL, Themenlisten, Arbeitsschwerpunkte und Hinweise der einzelnen Dozenten sowie spezifisch die Hinweise der BWL einschließlich des Abschlussarbeiten-Seminars, welche unter „Materialien“ zu finden sind).
- Nach erfolgter Themenvergabe melden Sie die Bachelor-Arbeit an („Anmeldung BA-Arbeit“). Dafür geben Sie beide Seiten des Formulars (also auch die „Angaben für die Ausstellung des Zeugnisses“) vorausgefüllt bei Ihrem Betreuer ab. Das Formular finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes und in MeinCampus.
- Themenwechsel:
- Das Thema kann einmal innerhalb der ersten zwei Wochen gewechselt werden. Mit dem Themenwechsel beginnt die vorgesehene Bearbeitungszeit erneut.
- Das Thema kann mit Zustimmung des Betreuers während der Bearbeitungszeit modifiziert werden (um eine Modifikation handelt es sich, wenn das Thema geringfügig verändert wird, also z.B. ein Anwendungsbeispiel ausgetauscht wird). Die Bearbeitungszeit verändert sich dadurch nicht.
Bearbeitungsdauer
- 3 Monate nach Anmeldung
- Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen um maximal zwei Wochen möglich. Der Antrag ist an das Prüfungsamt zu stellen.
- Im Falle einer Erkrankung während der Bearbeitungszeit ruht die Bearbeitungszeit. Legen Sie bitte beim Prüfungsamt ein ärztliches Attest vor. Die Bearbeitungszeit verlängert sich dann um den Zeitraum, für den Sie laut Attest krankgeschrieben waren.
Umfang:
Maximal 40 Seiten Text.
Benotung:
- „Drittelnoten“ auf Basis eines Gutachtens (im Falle des Nicht- Bestehens erfolgt ein Zweitgutachten)
- Gewichtung mit 10 ECTS-Punkte
- Die Arbeit soll innerhalb von 6 Wochen nach der Abgabe begutachtet sein.
Abgabe
- Die Arbeit ist direkt beim Prüfungsamt abzugeben (Öffnungszeiten beachten!)
- Abzugeben sind zwei gedruckte und gebundene Exemplare, zusätzlich ein Exemplar in elektronischer Form.
- Nichtabgabe der Arbeit oder nicht rechtzeitige Abgabe wird mit „Nicht bestanden“ bewertet.
Formalien:
- Zur Arbeit gehört eine Erklärung, dass der Studierende sie selbst verfasst hat und keine anderen als die darin angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
- Sprache: Grundsätzlich wird die Arbeit in Deutsch verfasst. Mit Zustimmung des Betreuers kann die Arbeit auf Englisch abgefasst sein.
- Format: 1,5-zeilig, Schriftgröße: Arial 11 oder Times New Roman 12, Rand: 2cm an jeder Seite
- Über die formellen Kriterien der schriftlichen Arbeit (Quellenangaben, Zitierweise etc.) gibt z.B. das im Netz liegende Leitfaden der VWL Auskunft oder der Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten der BWL
- Es wird erwartet, dass Sie die in der Bibliothek vorhandenen elektronischen Suchinstrumente zu den einzelnen Themenkomplexen benutzen. Dadurch sollten Sie in der Lage sein, Zeitschriftenartikel, Bücher oder auch Gutachten zu den einzelnen Themenbereichen zu finden.
Anerkennung von B.A.- bzw. Zulassungsarbeiten
Bachelorarbeiten können als Zulassungsarbeiten anerkannt werden, umgekehrt Zulassungsarbeiten als Bachelorarbeiten. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Zentrums für Lehrerbildung. Dabei werden die Arbeiten nochmals bewertet, es erfolgt keine „automatische“ Übernahme der Bewertung!
Wiederholung
Die Bachelorarbeit kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Dafür ist ein neues Thema notwendig.
Spätester Abgabetermin:
- Die Bachelorarbeit muss – außer, die Studienzeit ist durch einen entsprechenden Antrag oder z.B. durch Mutterschutz/Elternzeit verlängert – spätestens bis zum Ende des 8. Fachsemesters abgegeben werden. Im Sommersemester ist dies der 30. September, im Wintersemester der 31. März. Achtung: Diese Fristen verlängern sich nicht auf den nachfolgenden Werktag, sondern verkürzen sich auf den letzten vorangehenden!
- Sie müssen selbst auf eventuelle Termine für eine Masterbewerbung achten, zu denen die Note der Bachelorarbeit vorliegen muss. Kalkulieren Sie in diesen Fällen die Korrekturzeit bis zu 6 Wochen ein!